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    Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
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    DE - Landesrecht Bremen

    10.

    Inkrafttreten

    Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft.
    Am gleichen Tage treten die Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven vom
    28. November 2018 (Brem.ABl. S. 1206)
    außer Kraft.
    Bremerhaven, den 20. März 2019
    Magistrat Der Stadt Bremerhaven
    Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
    Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.
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