Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2012/2013
7. Oktober 2011
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Allgemeine Rahmenbedingungen / Vorgaben des Senats
1.1
Rahmenbedingungen
Bremen befindet sich nach wie vor in einer extremen Haushaltsnotlage. Im Zusammenhang mit den Änderungen im Grundgesetz zur sogenannten „Schuldenbremse“ hat Bremen sich verpflichtet, das im Jahr 2010 festgestellte strukturelle Finanzierungsdefizit von 1,2 Mrd. € in 10 gleichen Abbauschritten bis 2020 zu beseitigen. Im Gegenzug erhält Bremen, sofern diese Verpflichtung erfüllt wird, Konsolidierungshilfen vom Bund und anderen Ländern.
Durch eine möglichst realistische Veranschlagung soll gewährleistet werden, dass der Konsolidierungskurs nicht nur in der Planung, sondern auch im Vollzug einzuhalten ist.
1.2
Festlegung von Ressorteckwerten
Der Senat hat frühzeitig damit begonnen, die Rahmensetzungen für die Aufstellung der Haushalte 2012/2013, die Fortschreibung der Finanzplanung bis 2015 sowie ein Sanierungsprogramm, welches dem Stabilitätsrat vorzulegen ist, zu erarbeiten. Hierzu haben im Vorfeld Erörterungen auf den verschiedenen Ebenen der Verwaltung stattgefunden.
Am 11. Oktober 2011 hat der Senat, nachdem eine Woche zuvor intensiv in einer verlängerten Sitzung beraten wurde, für die jeweiligen Produktpläne Eckwerte 2012 und 2013 für die
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konsumtiven Einnahmen
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investiven Einnahmen
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Personalausgaben (einschl. Beschäftigungszielzahlen)
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konsumtiven Ausgaben
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investiven Ausgaben
beschlossen.
Die vom Senat beschlossenen Budgetvorgaben (
Anlage 1
)
stellen die absolute Obergrenze für die Aufstellung der Haushaltsvorentwürfe durch die Ressorts dar. Überschreitungen eines Eckwerts sind aufgrund der bestehenden stringenten Rahmenvorgaben grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind zwingend notwendige Mehrveranschlagungen, die im Saldo von bereinigten Einnahmen und Ausgaben neutral sind und somit den Finanzierungssaldo nicht verändern (z. B. Veranschlagung höherer investiver Einnahmen und Ausgaben).
Die Veranschlagung von Rücklagenentnahmen bzw. –zuführungen muss zwecks Einhaltung des Konsolidierungspfades für den Gesamthaushalt saldenneutral erfolgen. Daher sind aus Rücklagen finanzierte Veranschlagungen auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken. Sofern die von den Ressorts vorgenommenen Veranschlagungen in der Summe den Konsolidierungspfad des Gesamthaushalts gefährden, behält sich die Senatorin für Finanzen entsprechende Steuerungsvorschläge vor.
Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Regelungen für die Aufstellung der Haushalte zu beachten:
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Einnahmen sind möglichst realistisch zu veranschlagen. Sollte der Einnahmeeckwert unter Berücksichtigung aktueller Prognosen in der Höhe nicht realisierbar sein, sind Minderveranschlagungen im Gesamteckwert auszugleichen. Zahlungen der EU (hier ESF und EFRE) sind der bisherigen Praxis entsprechend zu veranschlagen.
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Von einer Veranschlagung von Drittmitteln ist abzusehen, wenn ggf. notwendige Komplementärmittel nicht bzw. nicht innerhalb des Eckwerts eingeplant werden können.
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