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    Verordnung über die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz
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    DE - Landesrecht Bremen

    Fußnoten

    *)
    Die Teilung erfolgt bei mindestens 16 Schülerinnen oder Schülern und ist für die Fächer Sozialpädagogische Theorie und Praxis (80 Stunden) und die Fächer Musik als Pädagogisches Medium, Körper- und Bewegungserfahrung, Spielpädagogische Prozesse sowie Kreative Gestaltungsprozesse (zusammen 160 Stunden) sowie Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung (80 Stunden) vorgesehen.
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    Die Teilung erfolgt bei mindestens 16 Schülerinnen oder Schülern und ist für die Fächer Sozialpädagogische Theorie und Praxis (80 Stunden) und die Fächer Musik als Pädagogisches Medium, Körper- und Bewegungserfahrung, Spielpädagogische Prozesse sowie Kreative Gestaltungsprozesse (zusammen 160 Stunden) sowie Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung (80 Stunden) vorgesehen.
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    Die Teilung erfolgt bei mindestens 16 Schülerinnen oder Schülern und ist für die Fächer Sozialpädagogische Theorie und Praxis (80 Stunden) und die Fächer Musik als Pädagogisches Medium, Körper- und Bewegungserfahrung, Spielpädagogische Prozesse sowie Kreative Gestaltungsprozesse (zusammen 160 Stunden) sowie Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung (80 Stunden) vorgesehen.
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    Die Teilung erfolgt bei mindestens 16 Schülerinnen oder Schülern und ist für die Fächer Sozialpädagogische Theorie und Praxis (80 Stunden) und die Fächer Musik als Pädagogisches Medium, Körper- und Bewegungserfahrung, Spielpädagogische Prozesse sowie Kreative Gestaltungsprozesse (zusammen 160 Stunden) sowie Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung (80 Stunden) vorgesehen.
    *)
    Die Teilung erfolgt bei mindestens 16 Schülerinnen oder Schülern und ist für die Fächer Sozialpädagogische Theorie und Praxis (80 Stunden) und die Fächer Musik als Pädagogisches Medium, Körper- und Bewegungserfahrung, Spielpädagogische Prozesse sowie Kreative Gestaltungsprozesse (zusammen 160 Stunden) sowie Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung (80 Stunden) vorgesehen.
    **)
    Unterrichtsangebote für Familie, Krippe, Hort, andere sozialpädagogische Einrichtungen
    Anlage 2
    (zu

    § 5 Absatz 5

    )
    Bestimmungen über die unterrichts- begleiteten Praktika in der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz
    1.
    Allgemeine Ausbildungsziele
    Die Schülerin oder der Schüler soll
    -
    in den berufsbezogenen Einrichtungen mit der Arbeit in den sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern vertraut gemacht werden,
    -
    lernen ihre oder seine theoretischen Kenntnisse in der sozialpädagogischen Praxis anzuwenden,
    -
    die konkreten Arbeitsbedingungen ihrer Ausbildungsstätte umfassend kennen lernen und die für die Tätigkeiten in dieser Ausbildungsstätte grundlegenden beruflichen Fähigkeiten erwerben,
    -
    pädagogische Beziehungen zu Kindern gestalten,
    -
    Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern erkennen und fördern,
    -
    gruppenpädagogische Prozesse erkennen, begleiten und fördern,
    -
    eigenes und fremdes pädagogisches Handeln wahrnehmen und reflektieren.
    2.
    Auswahl der Praktikumsstellen
    Die Auswahl der Praktikumsstellen erfolgt durch die Schule in den durch die Ausbildungsphase festgelegten sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. Die Schülerin oder der Schüler bewirbt sich nach Beratung durch die betreuende Lehrerin oder den betreuenden Lehrer in einer Praktikumsstelle des vorgesehenen Arbeitsfeldes. Ein Wechsel der Praktikumsstelle während des Praktikums ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Über Ausnahmen entscheidet die Schule.
    3.
    Aufgaben der Praktikumsstelle
    3.1
    Die Praktikumsstelle muss die Praxisanleitung durch geeignete Fachkräfte sicherstellen.
    3.2
    Es soll nicht mehr als eine Praktikantin oder ein Praktikant zeitgleich in einer Gruppe eingesetzt werden.
    3.3
    Aufgabe der Praxisanleiterin oder des Praxisanleiters ist es, der Schülerin oder dem Schüler zu ermöglichen, ihre oder seine theoretischen und fachpraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten in beruflichen Arbeitszusammenhängen unter Anleitung umzusetzen und zu erweitern. Die Praxisanleiterin oder der Praxisanleiter arbeitet während des Praktikums eng mit der Schule zusammen. Sie oder er soll mit der Schülerin oder dem Schüler wöchentlich begleitende Gespräche zur Reflexion des Lernprozesses führen.
    3.4
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