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    Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes im Zuständigkeitsbereich der Landesbauverwaltung Brandenburg<br> Raum- und Flächennormen des Landes Brandenburg - Teil A
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    DE - Landesrecht Brandenburg
    Dienststellen außerhalb des Landesorganisationsgesetzes (LOG) wie Landeseinrichtungen, Landesbetriebe, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts., usw.
    werden gemäß Größe und Bedeutung - wie in der RFN Bbg (A 1-8) aufgeführt-, denen im LOG gleichgestellt. Für "Organe der Rechtspflege", gelten die RFN Bbg (A 1-8) entsprechend.
    Grundsätzlich verlieren Raumbedarfspläne nach 5 Jahren ihre Gültigkeit und sind neu aufzustellen, anzuerkennen und zu genehmigen.
    Der Raumbedarfsplan ist in Papierform sowie als ADV-Datei vorzuhalten.
    Bei Überschreitung der Aktenlagerung von 500 lfdm Akten ist eine Hebeschubregalanlage vorzusehen.
    normale Aktenlagerung: 0,21 m²
    / lfdm
    Akten Hebeschubregalanlage: 0,08 m²/lfdm Akten

    1.

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Raumgrößen. Grundsätzlich sind Schreibkräfte zu dritt, Mitarbeiter und Sachbearbeiter zu zweit in einem Dienstraum unterzubringen. Abweichungen - wie Unterbringung im Einzelraum - sind zu begründen.
    Bei im Einzelfall nachzuweisendem zusätzlichen Bedarf ( z. B.
    Vorzimmer, Arbeitskräfte des technischen Dienstes) können Zuschläge - für übermäßigen Publikumsverkehr, erhöhter Einsatz von ADV (Bildschirmarbeitsplätze) oder zusätzliche Aktenablage ( i. d. R.
    von je 3 m²) anerkannt werden.
    Teilzeitkräfte: Für nachgewiesene und bestätigte Teilzeitkräfte, wird bei entsprechender Begründung bis zum einem Drittel der Stellen ein entsprechender Flächenzuschlag anerkannt - bei besonderer Begründung bis maximal der Hälfte der Stellen.
    RC . Diensträume für
    - 212 3 Schreibkräfte 18 m²
    Einzelraum für Schreibkräfte 9 m²
    Doppelraum für Schreibkräfte 12 m²
    für jede weitere Schreibkraft 6 m²
    - 211 2 Mitarbeiter 15 m²
    Einzelraum für Mitarbeiter 9 m²
    für jeden weiteren Mitarbeiter 6 m²
    - 211 2 Sachbearbeiter 18 m²
    Einzelraum für Sachbearbeiter 12 m²
    für jeden weiteren Sachbearbeiter 6 m²
    - 211 Referenten in Unteren Landesbehörden, Landesoberbehörden 12 m²
    Sachgebietsleiter in Unteren Landesbehörden, Landesoberbehörden 12 m²
    Referatsleiter in Unteren Landesbehörden, Landesoberbehörden 12 m²
    - 211 Leiter von Unteren Landesbehörden 18 m²
    Referenten in Obersten Landesbehörden 18 m²
    Gruppenleiter in Landesoberbehörden 18 m²
    Referatsleiter in Obersten Landesbehörden 18 m²
    - 211 Abteilungsleiter in Landesoberbehörden 24 m²
    - 211 Leiter von Landesoberbehörden 30 m²
    Abteilungsleiter in Obersten Landesbehörden 30 m²
    211 Staatssekretäre 36 m²
    Minister 42 m²
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