Dienststellen außerhalb des Landesorganisationsgesetzes (LOG) wie Landeseinrichtungen, Landesbetriebe, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts., usw.
werden gemäß Größe und Bedeutung - wie in der RFN Bbg (A 1-8) aufgeführt-, denen im LOG gleichgestellt. Für "Organe der Rechtspflege", gelten die RFN Bbg (A 1-8) entsprechend.
Grundsätzlich verlieren Raumbedarfspläne nach 5 Jahren ihre Gültigkeit und sind neu aufzustellen, anzuerkennen und zu genehmigen.
Der Raumbedarfsplan ist in Papierform sowie als ADV-Datei vorzuhalten.
Bei Überschreitung der Aktenlagerung von 500 lfdm Akten ist eine Hebeschubregalanlage vorzusehen.
normale Aktenlagerung: 0,21 m²
/ lfdm
Akten Hebeschubregalanlage: 0,08 m²/lfdm Akten
1.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Raumgrößen. Grundsätzlich sind Schreibkräfte zu dritt, Mitarbeiter und Sachbearbeiter zu zweit in einem Dienstraum unterzubringen. Abweichungen - wie Unterbringung im Einzelraum - sind zu begründen.
Bei im Einzelfall nachzuweisendem zusätzlichen Bedarf ( z. B.
Vorzimmer, Arbeitskräfte des technischen Dienstes) können Zuschläge - für übermäßigen Publikumsverkehr, erhöhter Einsatz von ADV (Bildschirmarbeitsplätze) oder zusätzliche Aktenablage ( i. d. R.
von je 3 m²) anerkannt werden.
Teilzeitkräfte: Für nachgewiesene und bestätigte Teilzeitkräfte, wird bei entsprechender Begründung bis zum einem Drittel der Stellen ein entsprechender Flächenzuschlag anerkannt - bei besonderer Begründung bis maximal der Hälfte der Stellen.
RC . Diensträume für
- 212 3 Schreibkräfte | 18 m² |
Einzelraum für Schreibkräfte | 9 m² |
Doppelraum für Schreibkräfte | 12 m² |
für jede weitere Schreibkraft | 6 m² |
- 211 2 Mitarbeiter | 15 m² |
Einzelraum für Mitarbeiter | 9 m² |
für jeden weiteren Mitarbeiter | 6 m² |
- 211 2 Sachbearbeiter | 18 m² |
Einzelraum für Sachbearbeiter | 12 m² |
für jeden weiteren Sachbearbeiter | 6 m² |
- 211 Referenten in Unteren Landesbehörden, Landesoberbehörden | 12 m² |
Sachgebietsleiter in Unteren Landesbehörden, Landesoberbehörden | 12 m² |
Referatsleiter in Unteren Landesbehörden, Landesoberbehörden | 12 m² |
- 211 Leiter von Unteren Landesbehörden | 18 m² |
Referenten in Obersten Landesbehörden | 18 m² |
Gruppenleiter in Landesoberbehörden | 18 m² |
Referatsleiter in Obersten Landesbehörden | 18 m² |
- 211 Abteilungsleiter in Landesoberbehörden | 24 m² |
- 211 Leiter von Landesoberbehörden | 30 m² |
Abteilungsleiter in Obersten Landesbehörden | 30 m² |
211 Staatssekretäre | 36 m² |
Minister | 42 m² |