Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG zum ZGB) vom 27. April 1969 (Stand 1. Januar 2019) Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 52 des Schlusstitels zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 1 ) , beschliesst: I. Titel: Zuständigkeit der Behörden und Verfahren (1.) A. Die Gerichtsbehörden (1.1.)
Art. 1 Zuständigkeitsordnung
1 Die Zuständigkeit der Gerichtsbehörden ist in der Zivilprozessordnung für den Kanton Appenzell A.Rh.
2 ) geregelt. B. Die Verwaltungsbehörden (1.2.)
Art. 2 I. Der Gemeindehauptmann
1 Der Gemeindehauptmann ist für folgende, im ZGB vorgesehene Fälle die zuständige Amtsstelle:
1. Art. 46 Abs. 2
3 ) ) (Entgegennahme der Anzeige von Findelkindern);
2.–3. ...
1) ZGB (SR 210 )
2) heute Justizgesetz (bGS 145.31 )
3) vgl. heute Art. 38 der Zivilstandsverordnung (ZStV; SR 211.112.2 ) * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
4. ...
1 )
5. Art. 721 Abs. 2 (Anordnung der Versteigerung gefundener Sachen);
6. * ...
Art. 3 II. Der Gemeinderat
1 Dem Gemeinderat kommen folgende, im ZGB und im Partnerschaftsge - setz 2 ) enthaltene Obliegenheiten zu: *
1. Art. 84 (Aufsicht über Stiftungen, die ihrer Bestimmung nach der Gemeinde angehören);
2. ... 3 ) ;
3. Art. 121 (Erhebung der Klage auf Nichtigerklärung einer Ehe) 4 ) ;
3 bis
. * Art. 9 Abs. 2 PartG (Ungültigkeit einer eingetragenen Partnerschaft);
3 ter . * Art. 261 Abs. 2 (Vaterschaftsklage, zuständige Behörde)
4. ... 5 )
5. Art. 262 (Anfechtung der Ehelicherklärung eines ausserehelichen Kindes) 6 ) ;
6. Art. 306 (Anfechtung der Anerkennung eines ausserehelichen Kin - des) 7 ) ;
7. Art. 329 Abs. 3
8 ) (Feststellung der Unterstützungspflicht der Verwand - ten);
8. Art. 504 und 505 Abs. 2 (Aufbewahrung letztwilliger Verfügungen,
Art. 72–74 dieses Gesetzes);
9. Art. 550 (Amtliches Begehren um Verschollenerklärung);
10. Art. 551 (Massregeln zur Sicherung des Erbganges);
1) Gegenstandslos geworden durch BG vom 19. Dezember 2008 (AS 2011, S. 725) und Teilrevision vom 20. Februar 2012
2) PartG (SR 211.231 )
3) Gegenstandslos geworden durch BG vom 26. Juni 1998 über die Änderung des ZGB (AS 1999, S. 1118)
4) vgl. heute Art. 106 ZGB in der Fassung gemäss BG vom 26. Juni 1998 (AS 1999, S. 1118)
5) Gegenstandslos geworden durch BG vom 25. Juni 1976 über die Änderung des ZGB (AS 1977, S. 237)
6) Vgl. heute Art. 259 Abs. 2/3 ZGB in der Fassung gemäss BG vom 25. Juni 1976 (AS
1977, S. 237)
7) Vgl. heute Art. 260a ZGB in der Fassung gemäss BG vom 25. Juni 1976 (AS 1977, S. 237)
8) Art. 329 Abs. 3 wurde geändert durch das BG vom 25. Juni 1976 (AS 1977, S. 237)
11. Art. 517, 556–559 (Eröffnung letztwilliger Verfügungen, Ausstellung der Erbbescheinigung für gesetzliche und eingesetzte Erben, Be - scheinigung über die Einsetzung eines Willensvollstreckers);
12. Art. 570, 574–576 (Entgegennahme von Erbschaftsausschlagungen und Anordnung weiterer Massnahmen);
13. Art. 580 Abs. 2 (Entgegennahme von Begehren um Aufnahme eines öffentlichen Inventars);
14. Art. 585 Abs. 2 (Bewilligung zur Fortsetzung des Geschäfts des Erb - lassers während der Dauer des öffentlichen Inventars und eventuell Sicherstellung);
15. Art. 595 (Amtliche Liquidation einer Erbschaft);
16. Art. 602 Abs. 3 (Ernennung eines Erbenvertreters);
17. Art. 611 Abs. 2 (Bildung von Losen bei der Erbteilung);
18. Art. 612 Abs. 3 (Anordnung der Versteigerung bei der Erbteilung);
19. Art. 613 Abs. 3 (Veräusserung oder Zuweisung besonderer Gegen - stände bei der Erbteilung);
20. Art. 621 und 625 3 ) (Zuweisung, Veräusserung oder Teilung eines landwirtschaftlichen Gewerbes);
21. Art. 699 (Erlass von Verboten betreffend Wald und Weide);
22. * Art. 712b und Art. 68 Grundbuchverordnung 4 ) (Bestätigung der Bau - ausführung gemäss Aufteilungsplan);
23. * Art. 851 Abs. 2 (Entgegennahme von Zahlungen des Grundpfand - schuldners im Falle der Hinterlegung);
24. * ...
25. Art. 246 Abs. 2 OR (Begehren um Vollzug einer vom Beschenkten angenommenen Auflage, wenn sie im Interesse der Gemeinde liegt);