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    Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne (730.150)
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    a) Baufeld 1: Im gekennzeichneten Bereich ist eine flächige, unterirdische Bebauung zulässig. b) Baufeld 2: Die Gebäudeecke Schanzen-/Klingelbergstrasse darf im bezeichneten Bereich ab einer minimalen Höhe von 4,5 m über das Baufeld herausragen. Für eine allfällige Auskra- gung ist ein oberirdisches Überbaurecht über Allmend einzuräumen. c) Baufeld 2/3: Zwischen Baufeld 2 und 3 sind im bezeichneten Bereich ober- und unterirdische bauliche Verbindungen möglich. Die Verbindungen dürfen nur als untergeordnete Bauteile in Erscheinung treten. Die Erdgeschossebene ist für Durchfahrten bis zu einer Höhe von 4,5 m freizuhalten.

    1.4 Generelle Bestimmungen

    a) Für die Bebauung der Baufelder 2 und 3 sind jeweils Wettbewerbsverfahren durchzuführen. b) Technische, witterungsgeschützte Dachaufbauten sind innerhalb der Mantellinien anzuordnen. Dachflächenbegrünungen können als ökologischen Ausgleich angerechnet werden. c) Ausserhalb der Baufelder sind Unterstände und Kleinbauten zulässig. Deren maximale Höhe beträgt 4,5 m. d) Die im Bebauungsplan gekennzeichneten Baufeldränder dürfen allseitig auf unbeschränkter Länge durch Vordächer und untergeordnet in Erscheinung tretende Auskragungen um maxi- mal 2 m überschritten werden.

    1.5 Grünräume und Bepflanzung

    Für gemäss Baumschutzgesetz geschützte Bäume, die gefällt werden müssen, sind Ersatzpflanzungen vorzusehen. Neue Bäume, die unmittelbar angrenzend an diesen Bebauungsplan auf Allmend gepflanzt werden, dürfen als Ersatzpflanzungen angerechnet werden.

    1.6 Erschliessung, Parkierung

    a) Die maximal zulässige Zahl auf der Parzelle 238/1 für ober- und unterirdische Parkplätze ist beschränkt auf 200. Ein Teiltransfer auf die Parzelle 240/1 ist möglich. b) Die Erschliessung für Anlieferung und zur unterirdischen Einstellhalle ist nur im gekenn- zeichneten Bereich zwischen Schanzen- und Klingelbergstrasse zulässig. Vorübergehend ist sie im Bereich der Pestalozzistrasse zulässig. c) Die minimale Zahl für Veloabstellplätze beträgt aufgrund der vorgesehenen Entwicklungen gesamthaft 830. Die Zahl reduziert sich im Umfang nicht realisierter Entwicklungen. Die Ab- stellplätze können verteilt auf die jeweiligen Baubereiche ober- und unterirdisch angeordnet werden. Falls diese dort nicht angeordnet werden können, dürfen sie auf einem anderen Bau- bereich oder ausnahmsweise mit guter Gestaltung auf Allmend erstellt werden. d) Zwischen Schanzenstrasse und Pestalozzistrasse ist in der Mitte des Areals eine durchgehende, öffentliche Fuss- und Velowegverbindung vorzusehen. e) Im Bereich der Pestalozzi-/Klingelbergstrasse soll eine Haltestelle für den Busverkehr geprüft werden.
    Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne f) Für die unterirdische Erschliessung ist im gekennzeichneten Bereich eine Untertunnelung der Pestalozzistrasse zulässig.

    2. Geringfügige Abweichungen, Ausnahme

    Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern die Gesamtkon- zeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. VI. VII. Publikation und Referendum Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechts- kraft wirksam. 3)
    3) Wirksam seit 24. 2. 2013.
    Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
    204 Basel Picassoplatz / Dufourstrasse / St. Alban-Graben (Parkhaus «Kunstmuseum») GRB vom 13. März 2013 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Inanspruchnahme der Allmend durch die Verwaltung und durch Private vom 24. März 1927 1) und § 101 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999
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