sammen: je zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Gruppierung I aus den beiden Hochschulen (zwei Mitglieder der Phil.-Hist. Fakultät, sowie die Leitenden des Instituts Forschung und Entwicklung und des Instituts Sekundarstufe II und Pädagogik) und der Inhaber bzw. die In- haberin des Lehrstuhls Pädagogik sowie eine Vertretung der Lehrbe- auftragten und wissenschaftlichen Mitarbeitenden, eine Vertretung der Assistierenden sowie eine Vertretung der Studierenden. Jeweils eine der beiden Vertretungen der Gruppierung II und III wird von der Fa- kultät und eine von der PH FHNW gewählt. Bei Stimmgleichheit liegt
2 Die Unterrichtskommission ist für die Konzeption und Durchfüh- rung des Studiengangs Educational Sciences verantwortlich. Insbeson- dere beschliesst sie semesterweise das Lehrangebot und die Modalitä- ten der Leistungsüberprüfungen. Sie empfiehlt der PH FHNW die An- rechnung von vergleichbaren Studienleistungen, welche in einem ande- ren Studienfach oder Studiengang bzw. an einer anderen Hochschule erworben wurden bzw. werden, unter Berücksichtigung übergeordne- ter Bestimmungen. Darüber hinaus ist sie für alle Belange des Studien- gangs zuständig, die nicht in den Kompetenzbereich eines übergeord- neten Gremiums fallen. Rechtsmittel
§ 14. Verfügungen der Fakultät gemäss dieser Ordnung sind den Be-
troffenen schriftlich und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu eröffnen. Sie können bei der Rekurskommission der Universität Basel angefoch- ten werden. Verfügungen der PH FHNW sind bei der Beschwerdekom- mission der FHNW anzufechten. Sechster Abschnitt: Schlussbestimmungen Schlussbestimmung
§ 15. Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, welche den Master-
studiengang Educational Sciences an der PH FHNW und der Universi- tät Basel im Herbstsemester 2009 oder später begonnen haben. Wirksamkeit
§ 16. Diese Ordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. August 2010
wirksam
5)
. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Ordnung für das Master- studium Educational Sciences an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz und der Universität Basel vom