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    Ordnung für das Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissensc... (446.610)
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    2 Das Aufbaustudium mit Vertiefungsrichtung Business («Major in Business») ist bestanden, wenn folgende Kreditpunkte erworben sind: a) 12 KP aus dem Modul WiWi II b) 6 KP aus dem Modul WiWi III c) 30 KP aus dem Modul BUS II d) 18 KP aus dem Modul ECON II e) 12 KP aus dem Modul Methodik II f) 3 KP aus dem Modul Methodik III g) 12 KP aus dem Modul Bachelorarbeit I sowie weitere 27 KP aus dem Wahlbereich.
    3 Das Aufbaustudium mit Vertiefungsrichtung Economics («Major in Economics») ist bestanden, wenn folgende Kreditpunkte erworben sind: a) 12 KP aus dem Modul WiWi II b) 6 KP aus dem Modul WiWi III c) 18 KP aus dem Modul BUS II d) 30 KP aus dem Modul ECON II e) 12 KP aus dem Modul Methodik II f) 3 KP aus dem Modul Methodik III g) 12 KP aus dem Modul Bachelorarbeit II sowie weitere 27 KP aus dem Wahlbereich.
    4 Im Wahlbereich müssen jeweils mindestens 12 KP in ausserfakultä- ren Lehrveranstaltungen mit nicht wirtschaftswissenschaftlichem In- halt erworben werden. Lehrveranstaltungen der Universität Basel, die hierfür nicht belegt werden können, werden im mittelfristigen Lehr- plan erwähnt.
    5 Praktika und Sprachkurse können an das Bachelorstudium im Modul Wahlbereich angerechnet werden. Sprachkurse müssen von einer uni- versitären Einrichtung angeboten werden. Die je anrechenbare maxi- male Zahl der KP sowie das Vorgehen bei der Anrechnung sind in der Wegleitung geregelt.
    Minors

    § 11. Ein Minor gilt als erfüllt, wenn mindestens 20 KP an Lehrveran-

    staltungen in einem thematisch klar abgegrenzten Gebiet erworben wurden. Solche werden von der Curriculumskommission definiert und im Anhang zu dieser Ordnung publiziert.
    2) III. Leistungsüberprüfungen Erwerb von Kreditpunkten

    § 12. Kreditpunkte werden durch studentische Leistungen mit genü-

    gender Bewertung erworben, wobei für gleiche und ähnliche Studien- leistungen nur einmal Kreditpunkte vergeben werden. Genügende Stu- dienleistungen können nicht wiederholt werden.
    2 Kreditpunkte an der Universität Basel können nur von immatriku- lierten, nicht beurlaubten Studierenden erworben werden. Arten der Leistungsüberprüfung

    § 13. Die Überprüfung studentischer Leistungen in einer Lerneinheit

    erfolgt unabhängig von deren Zuordnung zu einem Studiengang für alle Studierenden nach den gleichen Prüfungsmodalitäten. Die Über- prüfung studentischer Leistungen erfolgt somit durch anbieterbezo- gene Leistungsüberprüfungen oder durch studiengangseigene Lei- stungsüberprüfungen.
    3)
    2 Die studiengangseigene Überprüfung studentischer Leistungen er- folgt durch folgende Arten der Leistungsüberprüfung: – Semesterendprüfungen, gegebenenfalls in Verbindung mit Erfah- rungsnoten – Seminarleistungen – Leistungsüberprüfung gemäss Studienvertrag – Bachelorarbeit
    Leistungsbewertung

    § 14. Studentische Leistungen werden grundsätzlich immer mit einer

    Note bewertet, in Ausnahmefällen mit bestanden/nicht bestanden (pass/fail). Dies wird den Studierenden spätestens mit Beginn der Lehrveranstaltung mitgeteilt.
    2 Die Notenskala reicht von 1 bis 6, wobei 4 genügend ist.
    3 Die Benotung kann in ganzen, halben oder Zehntelnoten erfolgen.
    4 Die Notenwerte in der Notenskala entsprechen folgenden begriffli- chen Bewertungen: 6.0 (ausgezeichnet bzw. outstanding), 5.5 (sehr gut bzw. very good), 5.0 (gut bzw. good), 4.5 (befriedigend bzw. satisfac- tory), 4.0 (genügend bzw. sufficient), 3.9–1.0 (ungenügend bzw. failed). Die Noten unter 4.0 lassen sich dabei folgendermassen interpretieren:

    3.0 (mangelhaft bzw. unsatisfactory), 2.0 (schwach bzw. weak) und 1.0

    (sehr schwach bzw. very weak oder unlauteres Prüfungsverhalten bzw. dishonest examination practice). Semesterendprüfungen, Semesterendprüfungen in Verbindung mit Erfahrungsnoten und Ausschluss

    § 15. Die studentischen Leistungen zu den Lehrveranstaltungen mit

    Ausnahme der Seminare werden überprüft durch: a) die Semesterendprüfung oder b) die Semesterendprüfung in Verbindung mit der Erfahrungsnote.
    2 Die Semesterendprüfungen finden jeweils am Ende des jeweiligen Semesters, jedoch spätestens 6 Wochen nach Vorlesungsende statt. Bei Blockveranstaltungen findet eine Semesterendprüfung nach beendeter Lehrveranstaltung statt. Bei Lehrveranstaltungen, welche sich über zwei Semester erstrecken, können sie auch nur am Ende des zweiten Semesters stattfinden.
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