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    Gesetz über die Aufgabenreform «soziale Sicherheit» (131.81)
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    1 Dieses Gesetz unterliegt der Volksabstimmung.
    2 Das Gesetz tritt auf 1. Januar 1999 in Kraft. Der Regierungsrat kann je- doch das Inkrafttreten einzelner Bestimmungen davon abhängig machen, ob die angestrebte Kostenneutralität nach den §§ 3 und 4 gewahrt ist.
    2 ) Publiziert im Amtsblatt vom 27. November 1998. ________________
    1 ) Inkrafttreten der Änderungen vom: -

    3. September 2003 WoVG am 1. Januar 2005;

    -

    31. August 2004 am 1. Januar 2005;

    -

    5. Juni 2005 am 1. Juli 2005;

    -

    28. September 2005 am 20. Januar 2006.

    2 ) Die mit § 8 lit. a des Gesetzes über die Aufgabenreforn «soziale Sicherheit» geänderten Paragraphen 15, 16, 17 und 20 (Organisationsnormen) des Einfüh- rungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenve rsi- cherung und über die Invalidenve rsicher ung vom 26. September 1993 (BGS

    831.11) treten erst nach der organisatorischen Umsetz ung und nach der Ge-

    nehmigung des Bundesrates auf den 1. Januar 2000 in Kraft.
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