1. der angemessenen Vertretung der Bereiche Präklinik, Paraklinik und Universitäre s Tierspital,
2. der Vertretung der Mitglieder des Standortfakultätsvorstands von Amtes wegen, d. die Bewilligung v on Gastprofessuren, e. die Genehmigung der Verteilung der Aufgabenbereiche an die ein
- zelnen Mitglieder des St andortfakultätsvorstands, f. die Schaffung ständiger und nich tständiger Standortfakultätskom
- missionen sowie deren Zusammensetzung, g. die Wahl der Mitglieder der Standortfakultätskommissionen und ihrer Präsidentinnen und Präsiden ten; sind Standesdelegierte zu wählen, gelten die massgebenden Bestimmungen des Reglements für die Wahl der Delegierten der St ände in die Organe und weitere Gremien der Universität Zürich vom 3. Dezember 2019 (Wahlregle
- ment)
5 , h. die Genehmigung der Geschä ftsordnungen von fakultären Kom
- missionen, i. die Wahl der Delegierten der Stan dortfakultät in gesamtuniversitäre und ausseruniversitäre Gremien unter Beachtung der massgeben
- den Bestimmungen gemä ss dem Wahlreglement, j. den Erlass von fakultären Reglementen und Richtlinien.
5 OrgR VSF
415.441 C. Standortdekanin oder Standortdekan
Leitung der
Standortfakultät
§ 8.
1 Die Standortdekanin oder der Standortdekan leitet die Stand ortfakultät und vertritt sie gegen aussen.
2 Ihr oder ihm obliegt die Aufsicht über die Organisationseinheiten gemäss §
5 Abs. 1. Sie oder er verfügt über ein entsprechendes Wei sungsrecht.
3 Sie oder er bestimmt eine Stellver treterin oder einen Stellvertreter aus dem Kreis der Prode kaninnen und Prodekane.
Aufgaben
§ 9.
1 Die Standortdekanin oder der Standortdekan ist zuständig für die folgenden Geschäfte: a. Vertretung der Interessen der Standortfakultät in der Erweiterten Universitätsleitung sowie gegenüber der Universität, b. Mitwirkung bei Be rufungsverhandlungen, c. Entwicklungs- und Finanzpl anung der Standortfakultät, d. Verantwortung für das B udget der Standortfakultät, e. Zuteilung der fakultären Räume und der sonstigen fakultären Infra struktur, f. Aufsicht über das Veterinärwisse nschaftliche Institut und das Uni versitäre Tierspital, g. Zuweisung von Ressourcen an das Veterinärwissenschaftliche Insti tut und das Universitäre Tierspital, h. Entwicklung und Umsetzung der fakultären Strategie, i. Führungsverantwortung gegenübe r Professorinnen und Professoren im Rahmen der universitären und gesetzlichen Vorgaben, j. Vorbereitung, Einberufung und Le itung der Standortfakultätsver sammlung sowie des Stan dortfakultätsvorstands, k. Aufsicht über das Lehrangebot und Vorbereitung des Vorlesungs verzeichnisses für den st andortfakultären Bereich, l. Lehranstellung der externen Lehrpersonen, m. Nachwuchsförderung, n. jährliche akademisch e Berichterstattung, o. Gewährleistung der Beratung de r Studierenden in Fragen der Stu diengestaltung.
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415.441 OrgR VSF
2 Der Standortdekanin oder dem St andortdekan obliegt überdies die Antragstellung zuhanden der Un iversitätsleitung, insbesondere in Bezug auf: a. die Lohnkosten der Professorinnen und Professoren, b. die Entwicklungs- und Finanz planung der Standortfakultät, c. die Raumverwaltung und Infrastr uktur (Raumbudget), konsolidiert aus dem anerkannten Bedarf des Ve terinärwissenschaftlichen Insti
- tuts und des Universitären Tierspitals, d. das Standortfakultätsbudget, konsolidiert aus den Budgets des Veteri
- närwissenschaftlichen Instituts und des Universitären Tierspitals.
3 Die Standortdekanin oder der Sta ndortdekan stellt zuhanden der Standortfakultätsversammlung An trag auf Wahl der Prodekaninnen und Prodekane, unter Vorbehalt der oder des gestützt auf die Tierspital