Das Masterdiplom wi rd erteilt, wenn a. 120 Credits gemäss Anhang erreicht wurden, b. mindestens 60 Credits im Mast erstudiengang Architektur der ZHAW erreicht wurden.
Abschlussnote
§ 15.
1 Die Abschlussnote errechne t sich aus den Modulbewer tungen des gesamten Studiums. Es werden alle Module berücksichtigt.
2 Die Modulnoten werden nach Credits gewichtet.
Titel
§ 16.
3 Der Masterstudiengang Architektur wird mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Architektur» abgeschlossen. E. Schluss- und Über gangsbestimmungen
Genehmigung
und
Inkrafttreten
§ 17.
1 Diese Studienordnung tritt na ch der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. April 2010 in Kraft.
2 Sie ersetzt die Studien- und Prüf ungsordnung für den Masterstu diengang Architektur der Zürcher Ho chschule Winterthur vom 25. Ok- tober 2005.
Übergangs
-
bestimmungen
§ 18.
1 Studierende, die ihr Studiu m vor dem Herbstsemester 2010/
2011 aufgenommen haben, setzen es nach der Studien- und Prüfungs ordnung für den Masterstudiengang Architektur der Zürcher Hoch schule Winterthur vom
25. Oktober 2005 fort.
4
414.253.115 Masterstudiengang Architektur an der ZHAW
2 Studierende, die bis Ende Frühl ingssemester 20
12 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium dieser Stu
- dienordnung unterstellt.
3 Die Studienleitung regelt die Anre chnung bereits erbrachter Leis
- tungen.
1 OS 65, 128 . Vom Fachhochschulrat genehmigt am 2. Februar 2010.
2 LS 414.252.3 .
3 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 ( OS 77, 491 ; ABl 2022-08-19 ). In Kraft seit
1. Januar 2023.