Vorherige Seite
    Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Zürcher Hochschule f... (414.253.115)
    1 - 22 - 3
    Nächste Seite
    CH - ZH
    Das Masterdiplom wi rd erteilt, wenn a. 120 Credits gemäss Anhang erreicht wurden, b. mindestens 60 Credits im Mast erstudiengang Architektur der ZHAW erreicht wurden.
    Abschlussnote

    § 15.

    1 Die Abschlussnote errechne t sich aus den Modulbewer tungen des gesamten Studiums. Es werden alle Module berücksichtigt.
    2 Die Modulnoten werden nach Credits gewichtet.
    Titel

    § 16.

    3 Der Masterstudiengang Architektur wird mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Architektur» abgeschlossen. E. Schluss- und Über gangsbestimmungen
    Genehmigung
    und
    Inkrafttreten

    § 17.

    1 Diese Studienordnung tritt na ch der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. April 2010 in Kraft.
    2 Sie ersetzt die Studien- und Prüf ungsordnung für den Masterstu diengang Architektur der Zürcher Ho chschule Winterthur vom 25. Ok- tober 2005.
    Übergangs
    -
    bestimmungen

    § 18.

    1 Studierende, die ihr Studiu m vor dem Herbstsemester 2010/
    2011 aufgenommen haben, setzen es nach der Studien- und Prüfungs ordnung für den Masterstudiengang Architektur der Zürcher Hoch schule Winterthur vom
    25. Oktober 2005 fort.
    4
    414.253.115 Masterstudiengang Architektur an der ZHAW
    2 Studierende, die bis Ende Frühl ingssemester 20
    12 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium dieser Stu
    - dienordnung unterstellt.
    3 Die Studienleitung regelt die Anre chnung bereits erbrachter Leis
    - tungen.
    1 OS 65, 128 . Vom Fachhochschulrat genehmigt am 2. Februar 2010.
    2 LS 414.252.3 .
    3 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 ( OS 77, 491 ; ABl 2022-08-19 ). In Kraft seit
    1. Januar 2023.
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren