2 Für die Beurteilung des diskursive n, schriftlichen Teils sind fol gende Kriterien massgebend: a. Qualität der Recherche und de r konzeptionellen Grundlagen, b. sprachlich und inhaltlich ange messene Darlegung und Reflektion des gewählten Themas.
c. Bewertung
§ 14
b.
3
1 Alle für die Diplomprüfung massgebenden Leistungs nachweise werden gesamthaft beurte ilt gemäss der Bewertungsskala (Anhang zur Allgem einen Studienordnung).
2 Wird der diskursive, schriftliche Teil von der Konzeption her als «bestanden» beurteilt, die Ausführ ung jedoch mit «nicht bestanden», kann die Diplomprüfungskommission auf eine Nachbearbeitung inner halb von drei M onaten entscheiden.
a. Anmeldung
und Leistungs-
nachweise
6
414.263.415 Master of Arts in Fine Arts – ZHdK
3 Einzelne, als «nicht bestanden» bewertete Teile der Diplomprü
- fung können innerhalb von einem Semester wiederholt werden. Zu diesem Zweck wird eine Prüfungs kommission einberufen, die aus dem Departementsleiter oder der Departementsleiterin, dem Studiengangs
- leiter oder der Studien gangsleiterin und einem Experten oder einer Expertin besteht.
4 Das Prüfungsergebnis wird schrif tlich mitgeteilt. Im Falle von «nicht bestanden» oder «Nachbea rbeitung» wird der Entscheid be
- gründet. d. Ablauf
§ 14
c.
3
1 Die Studiengangsleitung be stimmt für die Durchführung der Diplomprüfung eine Diplompr üfungskommission, bestehend aus zwei Dozierenden des Studiengangs und zwei externen Expertinnen oder Experten.
2 Die Studiengangsleitung informie rt rechtzeitig über die Einzel
- heiten des Prüfungsablaufes.
3 Die Verleihung des Master titels verpflichtet zur Teilnahme an der öffentlichen Abschlusspräsentation.
4 Die definitive Auswahl der an der Abschlusspräsentation gezeig
- ten Arbeiten obliegt de r Studiengangsleitung. Erteilung von ECTS-Punkten
§ 15.
1 ECTS-Punkte werden in den Modulen erteilt, wenn min
- destens 80% eines Studienangebotes besucht wurden und die Leistung als «bestanden» bewertet wird.
2 Die Zahl der für die einzelnen Kategorien von Leistungsnachwei
- sen zu vergebenden ECTS-Punkte wird im Ausbildungskonzept fest
- gelegt.
3 ECTS-Punkte für ein Modul werd en entweder vollständig oder gar nicht vergeben.
4 Bei Gruppenarbeiten wird das gemeinsam erzielte Arbeitspro
- dukt allen Gruppenmitgliedern gleichmässig zugerechnet.
5 Wer ungenügende Leistungen erbr ingt, hat nicht bestanden. Das
- selbe gilt bei Fernbleiben oder Ab bruch, falls ke ine Gründe gemäss
§ 18 nachgewiesen werden.
6 Wer einen Leistungsnachweis erbr acht hat, kann sich nicht nach
- träglich auf bekannte oder erkennbare Pr obleme, welche die Leistung beeinträchtigten, berufen. Anrechnung andernorts erworbener ECTS-Punkte
§ 16.
1 Studienleistungen aus anderen Modulen oder Campus- Punkte können anstelle eines oder me hrerer Pflicht- oder Wahlpflicht- Module angerechnet werd en, wenn sie in Inhalt und Lernzielen ver
- gleichbar und von der Studiengangsl eitung vorgängig anerkannt wor
- den sind.
7 Master of Arts in Fine Arts – ZHdK
414.263.415
2 Beim Nachweis gleichwertiger Studienleistungen, die innerhalb vorangegangener abgeschlossener Au sbildungen erbracht wurden, kann der Erlass von Teilen der Ausbildung beantragt werden. Zuständig für den Entscheid ist die Departemen tsleitung auf Antrag der Studien gangsleitung.
Unbegründet
versäumte Leis
-
tungsnachweise
§ 17.
Ein unbegründet versäumter Leistu ngsnachweis gilt als nicht bestanden.
Begründet
versäumte Leis
-
tungsnachweise
§ 18.
1 Wer einen Leistungsnachweis begründet versäumt, muss diesen nachholen. Als Gründe gelt en insbesondere höhere Gewalt, Krankheit, Militärdienst, Unfall, Todesfall oder Betreuungsnotfall in der Familie.
2 Der Hinderungsgrund muss der Studiengangsleitung unverzüg lich gemeldet und belegt werden.
Ersatz für
begründet
versäumte Leis
-
tungsnachweise
§ 19.
1 Die Studiengangsleitung kann für begründet versäumte Leistungsnachweise Ersatzleistungsnachweise festlegen. Sie entschei det über die Einzelheiten.
2 Werden keine Ersatzleistungsnac hweise durchgeführt, sind begrün det versäumte Leistungsnachweise am nächstmöglichen regulären Ter min nachzuholen.
Wiederholung,
Ersatz und