Diplomurkunde
§ 18.
Die Diplomurkunde enthält die folgenden Angaben: a. die Bezeichnung «Pädagogische Hochschule Zürich» und «Abtei lung Weiterbildung und Nachdiplomstudien», b. die Personalien der oder des Diplomierten, c. den Titel «Master of Advanced Studies Pädagogische Hochschule Zürich in Bildungsinnovation», d. die ZLG und Diplommodule, für die sie ausgestellt ist, den Titel der Masterarbeit sowie die für die Masterarbeit und das Prüfungs kolloquium erzielten Noten, e. die Unterschrift der Rektorin / des Rektors sowie der Prorektorin / des Prorektors Weiterbildung und Forschung der Pädagogischen Hochschule Zürich, f. den Ort und das Datum de r Erstellung der Urkunde, g. den Vermerk: «Das Di plom ist schweizerisc h anerkannt (Beschluss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirek toren)».
Diploma
Supplement
§ 19.
1 Der Diplomzusatz enthält ei ne standardisierte Beschrei bung von Art, Stufe, Kontext und Status des abgeschlossenen Nach diplomstudiums und wird zusammen mit dem Diplom ausweis abgege ben. Er wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt.
2 Status und Funktion der Abteil ung Weiterbildung und Nachdip lomstudien der PHZH wird mit folg endem Text erklärt: «Die Abtei lung Weiterbildung und Nachdiplom studien gehört zum Prorektorat Weiterbildung und Forschung der Pä dagogischen Hochschule Zürich (Zürcher Fachhochschule). Sie ist verantwortlich für die Konzeption und Durchführung von Weiterbildungsstudiengängen und -kursen. Diese richten sich an Lehrpersone n, Behörden und andere Personen, die beruflich mit der Gestaltung von Lehren und Lernen, Bildung sowie der Führung und Gestaltung von Bi ldungsinstitutione n befasst sind. Die Abteilung Weiterbildung und Na chdiplomstudien ist zuständig für die Ausarbeitung des Reglements der Weiterbildungsstudiengänge der Pädagogischen Hochschule Zürich. Der Rektor / die Rektorin der Päda gogischen Hochschule Zü rich ist die oberste Leitung der Abteilung Weiterbildung und Nachdiplomstudien.»
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414.421.2 Diplomreglement – MAS in Bildungsinnovation PHZH F. Übergangsbestimmung Inkrafttreten
§ 20.
Dieses Reglement tritt auf den 1. Januar 2011 in Kraft
2
. Es ersetzt das Diplomreglement zum Master of Advanced Studies (MAS) Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) in Bildungsinnovation vom
5. März 2007.
1 OS 65, 943 .
2 ABl 2010, 2714 .