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    DE - Deutsches Bundesrecht
    d) entgegen § 8 Absatz 5 Satz 1 einen Jahresbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder
    e) entgegen § 8 Absatz 6 Satz 1 den Schulungsnachweis nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt.

    § 11 (Übergangsbestimmungen)

    § 12 (Aufheben von Vorschriften)

    § 13 (Inkrafttreten)

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