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    PflAssAPrV SL
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    DE - Landesrecht Saarland
    Pflegehandeln an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere an pflegewissenschaftlichen Forschungsergebnissen, Theorien und Modellen ausrichten
    Die Auszubildenden verstehen die Notwendigkeit, die Wissensgrundlagen des eigenen Handelns kontinuierlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern.
    2.
    Verantwortung für die Entwicklung (lebenslanges Lernen) der eigenen Persönlichkeit sowie das berufliche Selbstverständnis übernehmen
    Die Auszubildenden
    a)
    bewerten das lebenslange Lernen als ein Element der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, übernehmen Eigeninitiative und Verantwortung für das eigene Lernen und nutzen hierfür auch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien,
    b)
    nehmen drohende Über- oder Unterforderungen frühzeitig wahr, erkennen die notwendigen Veränderungen am Arbeitsplatz und/oder des eigenen Kompetenzprofils und leiten daraus entsprechende Handlungsinitiativen ab,
    c)
    gehen selbstfürsorglich mit sich um und tragen zur eigenen Gesunderhaltung bei, nehmen Unterstützungsangebote wahr oder fordern diese am jeweiligen Lernort ein,
    d)
    reflektieren ihre persönliche Entwicklung als beruflich Pflegende,
    e)
    verfügen über ein Verständnis für die historischen Zusammenhänge des Pflegeberufs und seine Funktion im Kontext der Gesundheitsberufe.

    Anlage 2

    (zu § 1 Absatz 2 Nummer 1)
    Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts
    Kompetenzbereich
    I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen in Zusammenarbeit mit Pflegefachpersonen organisieren, gestalten und durchführen 680 Std.
    II. Kommunikation personen- und situationsorientiert gestalten 300 Std.
    III. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten mitgestalten 100 Std.
    IV. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien begründen 60 Std.
    V. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen begründen 60 Std.
    Stunden zur freien Verteilung 100 Std.
    Gesamtsumme 1.300 Std.
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