Fußnoten
*)
Bei Nutzung der in Klammern aufgezeigten Flexibilisierungsspannen ist die Gesamtdauer der Ausbildung von 104 Wochen einzuhalten.
Bei Nutzung der in Klammern aufgezeigten Flexibilisierungsspannen ist die Gesamtdauer der Ausbildung von 104 Wochen einzuhalten.
Bei Nutzung der in Klammern aufgezeigten Flexibilisierungsspannen ist die Gesamtdauer der Ausbildung von 104 Wochen einzuhalten.
Bei Nutzung der in Klammern aufgezeigten Flexibilisierungsspannen ist die Gesamtdauer der Ausbildung von 104 Wochen einzuhalten.
Bei Nutzung der in Klammern aufgezeigten Flexibilisierungsspannen ist die Gesamtdauer der Ausbildung von 104 Wochen einzuhalten.
Bei Nutzung der in Klammern aufgezeigten Flexibilisierungsspannen ist die Gesamtdauer der Ausbildung von 104 Wochen einzuhalten.
Artikel 6 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
Prüfungsfächer nach § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 4 APO in dem Fachgebiet Landespflege sowie die fächerbezogenen Prüfungszeiten in der mündlichen Prüfung sind:
Stunden | |
1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen | 1 |
2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit | 1¼ |
3. Naturschutz und Landschaftspflege | 1¼ |
4. Raumordnung, Landesplanung und Städtebau | 1 |
5. Freiraumplanung und Grünordnung | 1 |
6. Angrenzende Fachgebiete | 1 |
zusammen | 6½ |