Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 95,44 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 297,38 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 | um je 25,56 Euro, |
in der Besoldungsgruppe A 4 | um je 20,45 Euro und |
in der Besoldungsgruppe A 5 | um je 15,34 Euro. |
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurück bleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Gültig ab 1. März 2009
Anlage 3
Anwärtergrundbetrag (Monatsbeträge in Euro)
Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt | Grundbetrag |
A 2 bis A 4 | 789,57 |
A 5 bis A 8 | 901,37 |
A 9 bis A 11 | 951,36 |
A 12 | 1080,79 |
A 13 | 1110,23 |
A 13 + Zulage | |
(Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 | 1142,57 |