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    DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
    Siegel Der Vorsitzende der Ersten Kirchenleitung Gerhard Ulrich
    Landesbischof

    Staatliche Anerkennung

    Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
    Staatliche Anerkennung des Kirchengesetzes über die Art und Höhe der Kirchensteuer vom 25. September 2013 der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Kirchensteuerbeschluss)
    Nach § 3 Abs. 1des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuer im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Oktober 2008 bedürfen die kirchlichen Steuerordnungen und die Kirchensteuerbeschlüsse sowie ihre Änderungen der staatlichen Anerkennung.
    Das Kirchengesetz über die Art und Höhe der Kirchensteuer der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Kirchensteuerbeschluss) wird mit Ausnahme von § 7 Absatz 3 des Kirchensteuerbeschlusses anerkannt.
    Die Anerkennung gilt nur für die auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegenden Kirchengemeinden dieser Kirche.
    Im Auftrag
    Ulrich Pohl
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