| Siegel | Der Vorsitzende der Ersten Kirchenleitung Gerhard Ulrich |
| Landesbischof |
Staatliche Anerkennung
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Staatliche Anerkennung des Kirchengesetzes über die Art und Höhe der Kirchensteuer vom 25. September 2013 der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Kirchensteuerbeschluss)
Nach § 3 Abs. 1des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuer im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Oktober 2008 bedürfen die kirchlichen Steuerordnungen und die Kirchensteuerbeschlüsse sowie ihre Änderungen der staatlichen Anerkennung.
Das Kirchengesetz über die Art und Höhe der Kirchensteuer der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Kirchensteuerbeschluss) wird mit Ausnahme von § 7 Absatz 3 des Kirchensteuerbeschlusses anerkannt.
Die Anerkennung gilt nur für die auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegenden Kirchengemeinden dieser Kirche.
Im Auftrag
Ulrich Pohl