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    DE - Deutsches Bundesrecht

    § 11 Gliederung des Studiums und Teilnahmepflicht

    (1) Das Studium gliedert sich in
    1. Module und
    2. polizeispezifische Trainings.
    (2) Der Studienverlauf richtet sich nach dem Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“, welches bei Beginn der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung gilt.
    (3) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Module und an den polizeispezifischen Trainings ist verpflichtend.

    Unterabschnitt 2

    Module

    § 12 Verteilung und Inhalt der Module

    (1) Die Module des Studiums verteilen sich wie folgt auf die Studienabschnitte:
    Fachstudien IModul 1Staatsrechtliche und
    politische Grundlagen
    des Verwaltungshandelns
    Modul 2Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, soweit nicht in Modul 4
    Modul 3Ökonomische Grundlagen des Verwaltungshandelns
    Modul 4Sozialwissenschaftliche und dienstrechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
    Fachstudien IIModul 5Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr,
    Teil 1: Grundlagen zu den Aufgaben, zur Organisation und zum Handeln der Polizei
    Modul 6Grundlagen zu Kriminalität und Strafbarkeit, Massen- und Straßenkriminalität und besonderen Tätergruppen
    Modul 7Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr,
    Teil 2: Allgemeine und besondere Formen der Gewaltkriminalität
    Praxisinte-
    grierende
    Studienzeiten I
    Modul 8Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis – Landespolizei
    Fachstudien IIIModul 9Das Bundeskriminalamt im nationalen, europäischen und internationalen Kontext: Zuständigkeiten, Zentralstellentätigkeit und Zusammenarbeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
    Modul 10Maßnahmen der Strafverfolgung und der
    Gefahrenabwehr,
    Teil 3: Polizeiliche Informationserhebung und
    Informationsverwendung sowie Phänomen
    Cybercrime
    Modul 11Schwere Kriminalität,
    organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität
    Modul 12Politisch motivierte
    Kriminalität
    Praxisinte-
    grierende
    Studienzeiten II
    Modul 13Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis – Bundeskriminalamt
    BachelorarbeitModul 14Thesis der Bachelorarbeit
    (1a) Die Hochschule kann festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2024 Lehrveranstaltungen eines Moduls oder Teile von Lehrveranstaltungen eines Moduls in einen anderen Studienabschnitt verschoben werden. In den Studienabschnitt „Bachelorarbeit“ dürfen jedoch keine Lehrveranstaltungen verschoben werden.
    (2) Die Einzelheiten der Studieninhalte und des Studienverlaufs legt die Hochschule in einem Modulhandbuch fest. Das Modulhandbuch wird auf der Website des Bundeskriminalamts veröffentlicht.
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