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    DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

    § 1 Ausgleichszahlungen

    (1) Die an die Unfallkasse Nord zu leistenden Ausgleichszahlungen werden wie folgt festgelegt:
    2018 : 7.475.500 €
    2019 : 7.990.600 €
    2020 : 8.144.000 €
    2021 : 8.981.389 €
    2022 : 9.862.843 €.
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