Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Vom 24. Februar 2006
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Vom 24. Februar 2006
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 24. Februar 2006 | 05.03.2006 |
Eingangsformel | 05.03.2006 |
§ 1 | 05.03.2006 |
§ 2 | 05.03.2006 |
Anlage - Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie | 05.03.2006 |
Abschnitt I | 05.03.2006 |
Abschnitt II | 05.03.2006 |
Abschnitt III | 05.03.2006 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen: