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    DE - Landesrecht Berlin

    Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Vom 24. Februar 2006

    Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Vom 24. Februar 2006
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 24. Februar 200605.03.2006
    Eingangsformel05.03.2006
    § 105.03.2006
    § 205.03.2006
    Anlage - Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie05.03.2006
    Abschnitt I05.03.2006
    Abschnitt II05.03.2006
    Abschnitt III05.03.2006
    Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
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