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    DE - Landesrecht Berlin

    § 2 Inkrafttreten

    (1) Das Inkrafttreten des Staatsvertrages nach seinem
    Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
    *)
    (2) Tritt der Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 (
    Artikel 1 des Staatsvertrages ) nach seinem
    § 35 Absatz 2 mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft, gelten seine Regelungen als Landesgesetz fort. Die Fortgeltung als Landesgesetz ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
    (3) Gilt der Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 (Artikel 1 des Staatsvertrages) nach seinem
    § 35 Absatz 2 nach Ablauf des 30. Juni 2021 in Berlin fort, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
    Fußnoten
    *)
    In Kraft getreten am 1. Juli 2012 gemäß Bekanntmachung vom 10. Juli 2012 (GVBl. S. 249)
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