Vorherige Seite
    Aufgaben des Bayerischen Landesamts für Schule
    3 - 41 - 2
    Nächste Seite
    DE - Landesrecht Bayern

    Aufgaben des Bayerischen Landesamts für Schule

    Aufgrund des Art. 117 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 10 des Gesetzes vom 24. Juli 2018 (GVBl. S. 613) geändert worden ist, erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Bekanntmachung:

    1.  Zuständigkeit des Landesamts

    1.1 

    Das Bayerische Landesamt für Schule (Landesamt) ist zuständig
    – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für Aufgaben im Bereich der Schulqualität, des Schulsports und der Zeugnisanerkennung sowie
    – nach anderen Vorschriften für Aufgaben, insbesondere im Bereich der Schulpersonalverwaltung, der Schulfinanzierung, der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Anerkennung bestimmter schulischer Berufsabschlüsse und Fortbildungsabschlüsse aus dem In- und Ausland sowie der Deutschen Demokratischen Republik.

    1.2 

    Am Landesamt besteht eine zentrale Vergabestelle für Liefer- und Dienstleistungen.

    2.  Schulqualität

    Das Landesamt unterstützt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Staatsministerium) als Qualitätsagentur bei Fragen der Qualitätssicherung im Schulwesen sowie bei Evaluation und Monitoring und nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

    2.1 

    Beobachtung und Bewertung der Qualität von Prozessen und Ergebnissen im Bildungswesen auf der Basis wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse,

    2.2 

    Sammlung und Auswertung von Daten mit Methoden der empirischen Bildungsforschung sowie Bereitstellung von geprüften Instrumenten zur Evaluation,

    2.3 

    Rückmeldung über die Ergebnisse der Tätigkeit im Rahmen der Nrn. 1 und 2 an Schulen, Schulaufsicht sowie bildungspolitische Entscheidungsträger und

    2.4 

    Unterstützung der Schulen, der Schulaufsicht, des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung und der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung bei der Einführung, Übernahme, Bewertung und Nutzung der Ergebnisse von Evaluation und Monitoring.

    3.  Schulsport

    Das Landesamt unterstützt das Staatsministerium als Landesstelle für den Schulsport bei Fragen zur Förderung des Schulsports im Bereich aller Schularten und nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

    3.1 

    Durchführung und Evaluation der Lehrerfortbildung für den Sportunterricht,

    3.2 

    Durchführung und Evaluation schulsportlicher Wettbewerbe,
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren