§ 3 Bewerbung
(1) Die Bewerbung ist an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten, in dessen Bezirk die Einstellung erfolgen soll.
(2) Der Bewerbung sind beizufügen:
1.
die Zeugnisse der letzten vier Schulhalbjahre sowie die Zeugnisse und Unterlagen, durch die die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Nummer 3 nachgewiesen werden,
2.
Zeugnisse über Beschäftigungen und Prüfungen seit der Schulentlassung,
3.
ein Lebenslauf,
4.
ein aktuelles Lichtbild in Passbildgröße und
5.
eine Erklärung, ob die Bewerberin oder der Bewerber Deutscher im Sinne des Artikels 116
des Grundgesetzes ist oder als Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union im Rahmen der Freizügigkeit nach Artikel 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anspruch auf Gleichbehandlung hat.
(3) Auf Anforderung sind des Weiteren vorzulegen:
1.
ein Führungszeugnis der zuständigen Meldebehörde zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30
Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes),
2.
eine ärztliche Begutachtung und
3.
eine schriftliche Erklärung über etwa anhängige strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren sowie über Disziplinarmaßnahmen und anhängige Disziplinarverfahren.
Die Unterlagen sollen bei der Entscheidung nicht älter als sechs Monate sein.
ABSCHNITT 2 Ausbildung
§ 4 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
(1) Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er wird an der Hochschule sowie den Gerichten und Staatsanwaltschaften (Ausbildungsstellen) abgeleistet.
(2) Einstellungen in den Vorbereitungsdienst erfolgen zum 1. September eines jeden Jahres. Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:
1. |
Studium I |
12 Monate, |
2. |
Studienpraxis |
12 Monate, |
3. |
Studium II |
12 Monate. |
(3) Wird die Rechtspflegerprüfung unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung abgelegt, verlängert sich der Vorbereitungsdienst bis zum Ablauf des Tages der mündlichen Prüfung.
§ 5 Studium
(1) Das Studium I und II (Studium) findet an der Hochschule statt.
(2) Im Studium werden auf wissenschaftlicher Grundlage die für die Berufspraxis erforderlichen Rechtskenntnisse vermittelt und die jeweiligen Praxisbezüge aufgezeigt und veranschaulicht. In Verbindung damit sollen das soziale, wirtschaftliche und rechtspolitische Verständnis geweckt und der allgemeine Bildungsstand gefördert werden.