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    DE - Landesrecht Baden-Württemberg

    Artikel 14 Inkrafttreten, Übergangsregelung

    (1) Dieses Gesetz tritt am 1. September 2009 in Kraft.
    (2) Auf Verfahren, die zu dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt bereits anhängig sind, sind die vor diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
    Stuttgart, den 4. Mai 2009

    Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

    Oettinger

    Prof. Dr. Goll

    Prof. Dr. Reinhart

    Rech

    Rau

    Prof. Dr. Frankenberg

    Stächele

    Pfister

    Hauk

    Dr. Stolz

    Gönner

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